Arbeitsmedizinische Regeln (AMR/TRAM)

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Mit den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR/TRAM) werden die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in der Umsetzung konkretisiert.

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ist eine nationale Rechtsverordnung in Deutschland nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Bereich des Sozialrechts, der Unfallversicherung und der Prävention.

Hinweis: Hier angegebene Links verweisen im Regelfall auf die Erstausgabe des verlinkten Dokuments. Beachten Sie in jedem Fall eventuelle, bisher erschienene Änderungen und gegebenenfalls vom Normensetzer herausgegebene konsolidierte Fassungen. Fragen Sie dazu im Zweifel den Autor dieser Website - siehe: Impressum / Kontakt

 

siehe ergänzend auch auf dieser Seite: Informationen des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed)

 

Regelwerk

AMR Nr. 2.1

Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge

AMR Nr. 3.1

Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse

AMR Nr. 3.2

Arbeitsmedizinische Prävention

AMR Nr. 5.1

Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge

Bekanntmachung der Änderung vom 13.11.2014 (GMBl 2014, S. 1569)

AMR Nr. 6.1

Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen

AMR Nr. 6.2

Biomonitoring

AMR Nr. 6.3

Vorsorgebescheinigung

Muster einer Vorsorgebescheinigung (PDF-Datei, 32 KB)

Muster einer Vorsorgebescheinigung (Word-Datei, 37 KB)

AMR Nr. 6.4

Mitteilungen an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV

AMR Nr. 6.5

Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

AMR Nr. 11.1

Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B

AMR Nr. 13.1

Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können

Archiv zurückgezogener Dokumente:

AMR Nr. 13.1

Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können

AMR Nr. 13.2

Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System

AMR Nr. 14.1

Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens

AMR Nr. 14.2

Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen

Bekanntmachung der Änderung vom 04.11.2015 (GMBl 2016, S. 173 [Nr. 8])