Impressum / Kontakt Datenschutzerklärung
Behalten Sie den Überblick über die "richtigen Normen" für Ihr Produkt, Ihre Dienstleistung, Ihren Tätigkeitsbereich. Profitieren Sie von unserer Beratungskompetenz. Hinweis: Dieses Portal ist Bestandteil des Produktpaketes , das durch Ingenieurbüro Jürgen Bialek erstellt wird und steht als Beratungsangebot nur registrierten Benutzern im Zuge eines Mandats oder als kostenpflichtiges Angebot zur Verfügung. Weiterhin ist der Zugriff auf Normeninhalte für externe Benutzer nicht möglich. Mit den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR/TRAM) werden die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in der Umsetzung konkretisiert. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ist eine nationale Rechtsverordnung in Deutschland nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Bereich des Sozialrechts, der Unfallversicherung und der Prävention. Hinweis: Hier angegebene Links verweisen im Regelfall auf die Erstausgabe des verlinkten Dokuments. Beachten Sie in jedem Fall eventuelle, bisher erschienene Änderungen und gegebenenfalls vom Normensetzer herausgegebene konsolidierte Fassungen. Fragen Sie dazu im Zweifel den Autor dieser Website - siehe: Impressum / Kontakt |
siehe ergänzend auch auf dieser Seite: Informationen des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed)
Regelwerk |
AMR Nr. 2.1 Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge |
AMR Nr. 3.1 Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse |
AMR Nr. 3.2 |
AMR Nr. 5.1 Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge Bekanntmachung der Änderung vom 13.11.2014 (GMBl 2014, S. 1569) |
AMR Nr. 6.1 |
AMR Nr. 6.2 |
AMR Nr. 6.3 Muster einer Vorsorgebescheinigung (PDF-Datei, 32 KB) Muster einer Vorsorgebescheinigung (Word-Datei, 37 KB) |
AMR Nr. 6.4 |
AMR Nr. 6.5 |
AMR Nr. 11.1 |
AMR Nr. 13.1 Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können Archiv zurückgezogener Dokumente: AMR Nr. 13.1 Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können |
AMR Nr. 13.2 |
AMR Nr. 14.1 |
AMR Nr. 14.2 Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen Bekanntmachung der Änderung vom 04.11.2015 (GMBl 2016, S. 173 [Nr. 8]) |