Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)  

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Mit den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) werden die Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) in der Umsetzung konkretisiert.

Die Baustellenverordnung ist eine nationale Rechtsverordnung in Deutschland nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Bereich des Sozialrechts, der Unfallversicherung und der Prävention.

Mit der Baustellenverordnung wurde weiterhin die folgende Europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt:

  • Richtlinie 92/57/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Hinweis: Hier angegebene Links verweisen im Regelfall auf die Erstausgabe des verlinkten Dokuments. Beachten Sie in jedem Fall eventuelle, bisher erschienene Änderungen und gegebenenfalls vom Normensetzer herausgegebene konsolidierte Fassungen. Fragen Sie dazu im Zweifel den Autor dieser Website - siehe: Impressum / Kontakt

 

Regelwerk

Das Regelwerk zum Arbeitsschutz auf Baustellen ist wie folgt gegliedert:

01 - 09 Allgemeines

10 - 19 Begriffsbestimmungen

20 - 29 Regeln zur Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes auf Baustellen

30 - 39 Regeln zur Baustellenverordnung

40 - 49 Regeln zu anderen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften

RAB 01

Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB

RAB 10

Begriffsbestimmungen

RAB 25

Arbeiten in Druckluft

RAB 30

Geeigneter Koordinator

RAB 31

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan)

RAB 32

Unterlagen für spätere Arbeiten

RAB 33

Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der BaustellV

 

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Baustellenverordnung

Praxishilfe für Adressaten und Anwender der Baustellenverordnung

 

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