Berichte der Störfallkommission (SFK)  

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Aus der Website der Kommission für Anlagensicherheit (KAS):

Nach § 51a BImSchG wird beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Beratung der Bundesregierung oder des zuständigen Bundesministeriums eine Kommission für Anlagensicherheit gebildet.

Die Kommission für Anlagensicherheit soll gutachtlich in regelmäßigen Zeitabständen sowie aus besonderem Anlass Möglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit aufzeigen. Sie schlägt darüber hinaus dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln (sicherheitstechnische Regeln) unter Berücksichtigung der für andere Schutzziele vorhandenen Regeln vor. Nach Anhörung der für die Anlagensicherheit zuständigen obersten Landesbehörden kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit diese Regeln im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Kommission für Anlagensicherheit überprüft innerhalb angemessener Zeitabstände, spätestens nach jeweils fünf Jahren, ob die veröffentlichten sicherheitstechnischen Regeln weiterhin dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.

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Berichte

 

SFK-GS-02

Bericht
Kriterien zur Beurteilung akzeptabler Schadstoffkonzentrationen

SFK-GS-11

Teilbericht
Begriffe und Glossar aus dem Bereich der Stoffbewertung für Gewässer und Boden

SFK-GS-18

Bericht
Orientierende Beurteilung von Gewässerunfällen

SFK-GS-26

Abschlussbericht
Schadensbegrenzung bei Dennoch-Störfällen Empfehlungen für Kriterien zur Abgrenzung von Dennoch-Störfällen und für Vorkehrungen zur Begrenzung ihrer Auswirkungen

SFK-GS-28

Bericht
Konzept zur Begründung der Konzentrationsleitwerte im Störfall des Arbeitskreises Schadstoffe Luft

SFK-GS-37

Bericht
Anwendung der Wasserstoff-Technologie - Eine Bestandsaufnahme des Arbeitskreises Wasserstofftechnologie

SFK-GS-41

Bericht
Risikomanagement im Rahmen der Störfall-Verordnung des Arbeitskreises Technische Systeme, Risiko und Verständigungsprozesse