Impressum / Kontakt Datenschutzerklärung
Behalten Sie den Überblick über die "richtigen Normen" für Ihr Produkt, Ihre Dienstleistung, Ihren Tätigkeitsbereich. Profitieren Sie von unserer Beratungskompetenz. Hinweis: Dieses Portal ist Bestandteil des Produktpaketes , das durch Ingenieurbüro Jürgen Bialek erstellt wird und steht als Beratungsangebot nur registrierten Benutzern im Zuge eines Mandats oder als kostenpflichtiges Angebot zur Verfügung. Weiterhin ist der Zugriff auf Normeninhalte für externe Benutzer nicht möglich. Aus der Website der Kommission für Anlagensicherheit (KAS): Nach § 51a BImSchG wird beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Beratung der Bundesregierung oder des zuständigen Bundesministeriums eine Kommission für Anlagensicherheit gebildet. Die Kommission für Anlagensicherheit soll gutachtlich in regelmäßigen Zeitabständen sowie aus besonderem Anlass Möglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit aufzeigen. Sie schlägt darüber hinaus dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln (sicherheitstechnische Regeln) unter Berücksichtigung der für andere Schutzziele vorhandenen Regeln vor. Nach Anhörung der für die Anlagensicherheit zuständigen obersten Landesbehörden kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit diese Regeln im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Kommission für Anlagensicherheit überprüft innerhalb angemessener Zeitabstände, spätestens nach jeweils fünf Jahren, ob die veröffentlichten sicherheitstechnischen Regeln weiterhin dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. ... ... Hinweis: Hier angegebene Links verweisen im Regelfall auf die Erstausgabe des verlinkten Dokuments. Beachten Sie in jedem Fall eventuelle, bisher erschienene Änderungen und gegebenenfalls vom Normensetzer herausgegebene konsolidierte Fassungen. Fragen Sie dazu im Zweifel den Autor dieser Website - siehe: Impressum / Kontakt |
Regelwerk |
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TRAS 110 Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen - Fassung 11/2014 Die TRAS 110 wurde am 06.01.2015 im Bundesanzeiger als Beilage B2 veröffentlicht.
Sicherheitstechnische
Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen |
TRAS 120 Sicherheitstechnische
Anforderungen an Biogasanlagen - Fassung 12/2018 Änderung der TRAS
120 vom 27.02.2019 Lesefassung TRAS 120 Inoffizielle
farbige Lesefassung der TRAS 120 mit Berücksichtigung der Änderung
vom 27.02.2019.
Beschreibung des Standes der Technik und der Sicherheitstechnik für Membransysteme von Biogasanlagen (Prof. Dr.-Ing. Gerhard Rettenberger, Ingenieurgruppe RUK GmbH, Stuttgart) |
TRAS 310 Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser - Fassung 12/2011 Die TRAS 310 wurde am 24.02.2012 im Bundesanzeiger als Beilage 32a veröffentlicht. Vorkehrungen
und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser
TRAS 310 - Nicht offizielle Version Nicht offizielle Version der TRAS 310 mit farbigen Abbildungen TRAS 310 - Kurzfassung englisch Kurzfasssung der TRAS 310 in englisch Hinweise und Erläuerungen zur TRAS 310 Hinweise und Erläuterungen
zum Vorentwurf der TRAS Rechtsgutachten zur Frage der Abgrenzung der Behördenpflichten gegen Betreiberpflichten gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz und Störfallverordnung in Bezug auf umgebungsbedingte Gefahrenquellen (Univ.-Prof. Dr. Martin Schulte, TU Dresden, Rechtsanwalt Joachim Kloos, CSC Rechtsanwälte, Dresden/Berlin)
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Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Wind sowie Schnee- und Eislasten - Fassung 06/2015 Die TRAS 320 wurde am 16.07.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Download TRAS 320 - Englische Übersetzung Englische Übersetzung der TRAS 320 Hinweise und Erläuterungen zur TRAS 320 Hinweise und Erläuterungen
zur TRAS Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben 3711 68 331 im Auftrag des Umweltbundesamtes |
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