Impressum / Kontakt Datenschutzerklärung
Behalten Sie den Überblick über die "richtigen Normen" für Ihr Produkt, Ihre Dienstleistung, Ihren Tätigkeitsbereich. Profitieren Sie von unserer Beratungskompetenz. Hinweis: Dieses Portal ist Bestandteil des Produktpaketes , das durch Ingenieurbüro Jürgen Bialek erstellt wird und steht als Beratungsangebot nur registrierten Benutzern im Zuge eines Mandats oder als kostenpflichtiges Angebot zur Verfügung. Weiterhin ist der Zugriff auf Normeninhalte für externe Benutzer nicht möglich. Mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Umsetzung konkretisiert. Die Gefahrstoffverordnung ist eine nationale Rechtsverordnung in Deutschland nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Bereich des Sozialrechts, der Unfallversicherung und der Prävention. Mit der Gefahrstoffverordnung wurden weiterhin die folgenden Europäischen Richtlinie in nationales Recht umgesetzt:
Hinweis: Hier angegebene Links verweisen im Regelfall auf die Erstausgabe des verlinkten Dokuments. Beachten Sie in jedem Fall eventuelle, bisher erschienene Änderungen und gegebenenfalls vom Normensetzer herausgegebene konsolidierte Fassungen. Fragen Sie dazu im Zweifel den Autor dieser Website - siehe: Impressum / Kontakt |
ist noch zu bearbeiten!!!
siehe ergänzend auch auf dieser Seite: Informationen des Ausschusses für Gefahrstoffe
TRGS 903 mit Begründung zu biologischen Grenzwerten |
TRGS 903 Archiv zurückgezogener Dokumente: Berichtigung – Bek. d. BMAS v. 12.12.2017 – III b 3 – 35125 – 5 –
GMBl 2013, S. 948-951 v. 19.9.2013 [Nr. 47] – Bek. d. BMAS v. 7.9.2015 – IIIb 3 – 35125 – 5 – Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: – TRGS 903 „Biologische Grenzwerte (BGW)“ Bearbeitungsliste des AGS - TRGS-903_2020-11 Archiv zurückgezogener Dokumente: Änderungen und Ergänzungen der TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)" - |
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TRGS 907 mit Begründungen zur Bewertung von Stoffen als sensibilisierend |
TRGS 907 Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen |
2-Aminoethanol 141-43-5 |
4-Aminophenol 123-30-8 |
N-(4-Aminophenyl)anilin 101-54-2 |
Ammoniummercaptoacetat 5421-46-5 |
2-Brom-2-(brommethyl)pentandinitril 35691-65-7 |
1-Chlor-2,4-dinitrobenzol 97-00-7 |
Glycerylmonothioglykolat 30518-84-9 |
Nickelverbindungen, Wasserlösliche insbesondere Ni-sulfat und Ni-dichlorid |
2-Nitro-p-phenylendiamin 5307-14-2 |
Phenol-Formaldehydharz (unausgehärtet) 9003-35-4 |
Triisobutylphosphat 126-71-6 |
Zimtaldehyd 104-55-2 |
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